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BVerwG, 14.02.2019 - 4 B 60.18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auf die Außenbereichsbebauung ist Rücksicht zu nehmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ehemals landwirtschaftlich genutzte Wohngebäude müssen Hof nebenan dulden (IBR 2019, 1154)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14
- OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16
- OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/18
- BVerwG, 14.02.2019 - 4 B 60.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81
Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 4 B 60.18
Die Beschwerde macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28.81 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 89 S. 15 ) entschieden, dass landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt seien, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren, und zwar unabhängig davon, ob die heranrückende Bebauung ihrerseits privilegiert ist oder nicht.Den im Urteil des Senats vom 10. Dezember 1982 (a.a.O.) formulierten Rechtssatz gibt die Beschwerde zutreffend wieder.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 4 B 60.18
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).